Anleger ABC
Aktuelles
Anlagemöglichkeiten
Vorsorge/Finanzen
Krankenversicherung
Versicherungen
Newsletter
|
|
Riester-Rente |
|
Seit mehreren Jahren ist der Abschluss eine privaten Rentenversicherung kein kann sondern ein muss. Denn durch die gesetzliche Rentenversicherung allein, kann die heutige Generation den Lebensunterhalt im Rentenalter nicht mehr tragen. Um eine Altersarmut zu vermeiden, wurde die Riester-Rente eingeführt. Deren Name geht auf den damaligen Arbeitsminister Walter Riester zurück.
Die Riester-Rente ist eine durch den Staat mit Zulagen geförderte private Rente. Hierfür wurde das Altersvermögensgesetz, im zuge der Rentenreform von 2000 / 2001, erlassen. Dies wurde nötig, da das Rentenniveau von 70% auf 67% gesenkt wurde.
Der Unterschied zu vielen Kapital gestützten Rentenversicherungen ist, das die Riester-Rente vor Verlust geschützt ist. Das heißt Sie bekommen alles was Sie eingezahlt haben auch garantiert zurück. Hierzu kommen dann noch Wertzuwächse die im Schnitt bei 6 bis 8% im Jahr liegen. Dieser Vorteil macht diese Form des Sparen sehr attraktiv. Auch das eine Riester-Rente vor Arbeitslosigkeit und Pfändung geschützt ist, macht diese zu einer guten Wahl.
Nachteilig ist jedoch das jeder der "riestert" einen gewissen Betrag an den Staat abführen muss, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Dieser Betrag wurde im Jahr 2008 von 3% auf 4% des jährlichen Einkommens festgesetzt. Auch ist die Kapitalsumme bei Rentenbeginn voll Einkommenssteuerpflichtig. Somit sollte jeder zuerst ausrechnen ob sich eine Riester-Rente finanziell lohnt. Alternativen gibt es reichlich. So kann man zum Beispiel eine Lebensversicherung abschließen und sich diese monatlich als Rente auszahlen lassen. Auch gibt es viele Angebote zum Kapitalsparen.
Anspruch auf eine Förderung bei dem Riestervertrag haben zum Beispiel alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie rentenversicherungspflichtige Selbständige. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld sowie ALG II Empfänger und Wehr-und Zivildienstleistende sind zulagenberechtigt.
Keine Berechtigung auf Zulangen haben zum Beispiel nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Altersrentner, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Ärzte und Architekten), nicht rentenversicherungspflichtige Studenten.
Grundsätzlich ist eine Riester-Rente die beste Alternative aller Möglichkeiten. Jedoch kommt es auch auf die persönlichen Verhältnisse an.
|
|
|
|