Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine reine Privatversicherung, sie wird daher auch von Versicherungsfachleuten als eine Individualversicherung bezeichnet. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine solche Versicherung abzuschließen. Das Leistungsspektrum einer Rechtsschutzversicherung ist allerdings sehr facettenreich. Es werden beispielsweise die anfallenden Anwaltsgebühren, Kosten für Sachverständige sowie die Gerichtskosten übernommen. Weiterhin werden von der Versicherung auch Strafkautionen übernommen.
Die Rechtsschutzversicherung gliedert sich in unterschiedliche Bereiche, die man auch einzeln abschließen kann. Als wichtigste Punkte wären hier der Verkehrsrechtsschutz, der Vertragsrechtsschutz und der Arbeitsrechtsschutz zu nennen. Es gibt aber auch den Strafrechtsschutz, den Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz sowie den Sozialgerichtsrechtsschutz. Ein weiterer Gesichtspunkt besteht darin, dass sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige und Freiberufler eine solche Versicherung abschließen können.
Der Verkehrsrechtsschutz beinhaltet z.B. die gesamten Fahrzeuge des Versicherungsnehmers, den Einschluss der Familienmitglieder sowie das Fahren von fremden Fahrzeugen. Mit dem Arbeitsrechtsschutz werden alle aufkommenden Probleme in Bezug auf die berufliche Tätigkeit eingeschlossen. Stellvertretend kann man die Kündigung des Arbeitnehmers, Lohnforderungen oder ein nicht korrektes Arbeitszeugnis nennen. Beim Vertragsrechtsschutz wird die gesamte Palette der Verträge abgesichert. Als ein Beispiel kann man hier Handyverträge, Kaufverträge oder Stromanbieterverträge nennen. Ein sehr interessanter Punkt ist der Sozialgerichtsrechtsschutz, denn hierbei werden u.a. Streitigkeiten in Bezug auf Hartz 4 Bezug, Rentenfragen oder Anerkennung einer körperlichen Behinderung reguliert.
Die Rechtsschutzversicherung leistet nicht sofort, es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Es dürfen beim Vertragsabschluss keinerlei Streitigkeiten anhängig sein, denn diese werden dann nicht übernommen. Den Betrag kann man kostengünstiger gestalten, wenn man sich für einen Selbstbehalt im Schadensfall entscheidet. Man muss dann aber den Selbstbehalt auch selber zahlen. Es bestehen selbstverständlich auch einige Ausschlüsse, d.h. Streitfalle die der Versicherer nicht übernimmt. Hierzu zählen Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer, Leistungen die nicht versichert wurden oder bei vorsätzlich begangener Straftaten. Hierzu zählen Mord, Diebstahl und Totschlag. |