Der Abschluss von Firmenversicherungen muss sehr gut durchdacht werden, weil es kaum möglich ist, sich gegen alle Risiken zu versichern. Somit muss jeder vor dem Abschluss von Firmenversicherungen Prioritäten setzen. Dabei gibt es Versicherungen, die Pflicht sind. hierzu zählen die Unfallversicherungen für Arbeitnehmer, die jede Firma über die Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft abschließen muss. Es gibt auch Haftpflichtversicherungen, die für bestimmte Berufsgruppen (Ärzte) Pflicht sind. Zu den Pflichtversicherungen gehört auch der für viele Berufsgruppen gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz als Voraussetzung für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit: die Betriebshaftpflicht-, die Berufshaftpflicht- und die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Abgeschlossen sollten auch solche Firmenrisiken, die im Schadensfall zu Existenzbedrohenden Problemen führen können und den weiteren Bestand des Unternehmens gefährden. Als weiters sollten solche Risiken beachtet werden, wo nicht unbedingt sofort die Existenz gefährdet ist, die aber im Schadensfall erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Hierzu gehören zum Beispiel Wasser-, Sturm-, Feuer- und Einbruchschäden. Es gibt dann noch Firmenversicherungen, die je nach Schutzbedürfnis und finanzielle Situation sinnvoll sein können, wie zu Beispiel eine Firmenrechtsschutzversicherung. Dazu sollte jedes Unternehmen sein eigenes Risikoprofil erstellen und die entsprechenden Risiken einstufen. Sehr wichtig ist heute auch, dass die Unternehmen für ihre Mitarbeiter Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Der Arbeitnehmer hat darauf einen gesetzlichen Anspruch und der Unternehmer kann, wen er sich daran beteiliget auch die staatliche Förderung nutzen. Für die Bildung von Stammbelegschaften ist es in jedem Fall gut.
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