| Die Publizitätspflicht verpflichtet ein Unternehmen an die Bekanntgabe von Informationen gegenüber der Öffentlichkeit, wie zum Beispiel die Entwicklung der Aktien mit denen an der Börse gehandelt wird. Die Art in wiefern und welchem Ausmaß diese Informationen ausgetragen werden hängen vom Börsensegment ab und ist daher unterschiedlich. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, so kann ihnen die Handelszulassung genommen werden und die Kursfeststellung setzt aus. |