| Das Prospekt, oder auch Börsenprospekt genannt, informiert die Öffentlichkeit über die Einführung von Wertpapieren an der Börse in regionalen Zeitungen, welche auch als Börsenpflichtblätter bezeichnet werden. Anschließend darf das Wertpapier zum Handel an einer Börse zugelassen werden. Dazu gibt der Börsenprospekt Einblick in die erwartete Entwicklung des Unternehmens bis dato und weiterführend sowie liefert Informationen zur Produktpalette oder zum letzten Jahresabschluss. Er muss der Zulassungsstelle zwecks einer Überprüfung des Informationsgehalts vorgelegt werden. Pfandbriefanstalten stehen unter staatlicher Aufsicht und können nach dem Börsengesetz von der Prospektpflicht befreit werden. |