| Unter der Lock-Up-Frist versteht man eine begrenzte Zeitspanne, in welcher Altaktionäre nach einem Börsengang keine eigenen Aktien mehr verkaufen dürfen. Anschließend an diese Zeitspanne ist der Handel wieder gestattet. Somit wird ein Kurseinbruch verhindert, denn es können keine großen Aktienpakete gleichzeitig verkauft werden. |