Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft aus mindestens 2 Personen bestehend, bei der einer der Gesellschafter als Komplementär ist und für jegliche Handlungen haftbar gemacht werden kann, wobei der andere als Gesellschafter und Kommanditist mit seinem Privatvermögen haften muss. Eine Sonderform einer KG ist die GmbH % Co. KG, wobei dieser Verbindung zwischen einer Kommanditgesellschaft und GmbH die letztere haften muss.
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