| Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Person, die mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist und mindestens einen zusätzlichen Gesellschafter der auch Komplementär genannt wird. Dieser haftet mit seinem kompletten Privatvermögen für die Verbindlichkeit der Gesellschaft, während alle Kommanditaktionäre mit ihren Anlagen die ihre Aktien verbriefen haften. |