| Insidergeschäfte nennt man den Handel mit Wertpapieren anhand von noch nicht öffentlich bekanntgegebenen Informationen, wobei der Insider selber diese Infos nicht in Börsengeschäften zu seinem Gunsten oder dem anderer verwendet darf. Ansonsten hat dieser mit einer Freiheitsstrafe und Gerichtsverfahren zu rechnen. |