| Das Halbeinkünfteverfahren ist die Erneuerung der bis 2001 geltenden Gewinnausschüttungsbesteuerung. Dadurch kann man nur offene und auch verdeckte Gewinnausschüttungen durchführen und man muss die Kapitalbeteiligung des Privat- und Betriebsvermögens nicht mehr zuordnen. Es fügte die Anrechnung der Kapitalertragssteuer von 25 % beim Anteilseigner hinzu und halbierte die Versteuerung der Dividenden. |