| Das Haftkapital ist gegen den Gläubiger insofern beschränkt, dass es nur für die Haftung der Verbindlichkeit der Kapitalgesellschaft von den Gesellschaftern eingesetzt werden darf. Somit ist es das gezeichnete Kapital, wobei die GmbH nicht wie oft angenommen „beschränkt“ haftet, sondern unbeschränkt, aber nur mit ihren Einlagen und Nachschüssen haftbar gemacht werden kann. |