| Die Grundschuld belastet ein Grundstück, indem die Partei, zu dessen Gunsten diese Belastung ist, eine gewisse Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Damit gehört sie zu den Grundpfandrechten und ist eine Absicherung von einem Darlehen. Im Gegensatz zu einer Hypothek hingegen ist sie von Forderungen unabhängig und kann auch als Darlehen zurückgezahlt werden, wobei die Grundschuld unverändert bleibt und dpäter als Schutz für ein neues Darlehen wiederaufgenommen wird. |