| Der Geschäftsbericht, welcher gesetzlich vorgeschrieben ist, legt die Bilanz und GuV einer Abrechnungsperiode dar. Teilweise kann anstatt ihm auch ein Lagebericht mit Anhang als Jahresabschluss entwickelt werden. Er zeigt, wie die vergangene, momentane und baldige Entwicklung des Unternehmens ist und bietet den Aktionären somit eine wichtige Informationsquelle. Dabei wird dieser Bericht innerhalb von 3 Monaten nach Ende des alten Geschäftsjahres entworfen und anschließend dem Abschlussprüfer gezeigt. |