| Das Börsensegment des Geregelten Marktes steht neben dem des Amtlichen Marktes sowie dem Freiverkehr zum Handel von Renten und Aktien. Dabei sind die Zulassungsbestimmungen im Vergleich zum Amtlichen Markt jedoch milder. Zusammen sind sie der gesetzliche geregelte Teil an der Börse. Jedoch ist die Preisfeststellung im Geregelten Markt nicht amtlich, sondern erfolgt über freie Makler. |