| Der Genussschein ist eine Schuldverschreibung, die kein Miteigentum, im Gegensatz zu einer Aktie, verbrieft. Stattdessen muss es nur einen Anteil am Reinerlös oder Liquidationserlös bei den Aktiengesellschaften oder GmbHs garantieren. Außerdem ist ebenfalls eine Verbriefung von anderen Vermögensrechten möglich. Zwar sind Genussscheine verkäuflich, aber da sie keine Aktien sind, hat der Besitzer kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. |