| Der Freiverkehr, welcher bei der Frankfurter Börse als „Open Market“ bezeichnet wird, ist ein privatrechtliches Börsensegment, welches von dieser selber reguliert wird, im Gegensatz zu dem amtlichen oder geregelten Markt. Die hier eingegliederten Unternehmen unterliegen sinngemäß keinen Folgepflichten, da sie nicht börsennotiert sind. Stattdessen unterliegt der Freiverkehr der Missbrauchsaufsicht. |