| Unter Deckungsstock versteht man die jeweiligen Anteile die in der Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherung zur Deckung von Ansprüchen der Versicherten vorgesehen ist. Der Aufbau dieses Deckungsstockes unterliegt strengen Richtlinien, welche den Grundsätzen der Sicherheit, Rentabilität und Streuung unterliegt. |