| Bilanzgewinn, auch Reingewinn (Bilanzverlust bei negative Betrag) bezeichnet man den von Kapitalgesellschaften in der Jahresabschlussbilanz ausgewiesenen Totalgewinn gemäß § 268 HGB (Deutschland) bzw. § 231 UGB (Österreich). Er ergibt sich aus dem Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr plus der Entnahmen aus der Kapital- und Gewinnrücklage abzüglich Gewinnausschüttungen des Vorjahres und Einstellungen in die Gewinnrücklagen. Als Indikator für den Unternehmenserfolg ist er ungeeignet, da der Bilanzgewinn durch Veränderung der Rücklagen leicht beeinflusst werden kann. |