| Das Bezugsverhältnis bezeichnet die mögliche Stückzahl eines Basiswertes durch Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines Optionsschein, d.h er legt die nötige Anzahl der Optionsscheine fest, um das Recht auf den Kauf/Verkauf einer Einheit des Basiswertes zu erlangen, z.B. sind bei einem Bezugsverhältnis von 0.1 10 Optionsscheine für den Erwerb oder die Veräußerung von einer Aktie erforderlich. |