| Beteiligung bezeichnet eine unter gesellschaftsrechtlichen Bedingungen geregelte Kapitalüberlassung an Kapital- oder Personengesellschaften und ihnen wirtschaftlich gleichstehende gesellschaftsähnliche Kapitalanlagen (z.B. stille Beteiligungen. Dadurch erhält der Kapitalgeber gleichzeitig die Möglichkeit, die Unternehmenspolitik mitzubestimmen und eine entsprechende anteilige Beteiligung an den erwirtschafteten Erträgen und an einem möglichen (überschiessenden) Liquidationserlös. Das Risiko des Kapitalverlustes beziehungsweise der Kapitalminderung hat er ebenfalls mitzutragen. |