| Beleihungsgrenze bezeichnet die mögliche Höhe einer Beleihung einer Sicherheit, die für Hypotheken laut Hypothekenbankgesetz bei 60% des Beleihungswertes liegt. Für den Kredit wird also nicht der Verkehrswert der beliehenen Sicherheiten, sondern ein so genannter Beleihungswert angerechnet. |