| Das Bankgeheimnis, ein Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunde, verpflichtet eine Bank ausgenommen bei Bankauskünften unter Kreditinstituten oder bei besonderen Anlässen (Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung ermittelt), keine Auskunft über ihre Kunden an Dritte zu geben. In Deutschland ist das Bank- oder Steuergeheimnis nicht gesetzlich geregelt. |