Nach dem deutschen Aktiengesetz ist eine Aktie ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG), ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft verbrieft. Als Aktiengesellschaft (AG) bezeichnet man in Deutschland eine Gesellschaft, die Ihr Grundkapital in Aktien zerlegt.
Aktien werde durch eine Emission ausgegeben. Eine zweite Ausgabe an Aktien wird als Kapitalerhöhung bezeichnet.
Die Anteile einer Aktie können als Nennwert- oder Stückaktie verbrieft werden.
Nennwertaktie: Der Nennwert einer Akte enspricht dem Anteil am Grundkapital einer Gesellschaft.
Stückaktien: Stückaktien auch Quotenaktien genannt haben einen eignen fixen Nennwert.
Aktienunternehmen beteiligen die Aktionäre durch die Ausschüttung von Dividenden an dem Erfolg/Gewinn eines Unternehmen. Dividenden werden pro Aktien ausgezahlt. Deren Höhe wird auf der Hauptversammlung beschlossen. Aktien können nach deren Gattung unterschieden werden: Nach dem Stimmrecht: Stammaktien oder Vorzugsaktie Nach der Übertragbarkeit: Inhaber- oder Namensaktie Nach dem Emissionszeitpunkt: Jung- oder Altaktie Nach dem Unternehmensanteil: Stück- oder Nennwertaktie Die erste deusche Aktiengesellschaft war 1809 die Dillenger Hütte.
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