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Mit Akkreditiv bezeichnet man ein Dokument einer
Bank eines Importeurs, bei Vorlage konformer Papiere über eine gelieferte Ware,
an einen Exporteur zu zahlen. Im Außenhandel sichert dieses Dokument die
Interessen von Käufern und Verkäufern, so dass ein Käufer nur dann zahlt, wenn
die Lieferung der Ware durch ordnungsgemäße Papiere nachgewiesen wird und
umgekehrt dann ein Verkäufer auch sein Geld erhält. |