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Die Ad-hoc-Mitteilung ist die Pflicht zur
sofortigen Meldung von Tatsachen, die
den Börsenkurs zugelassener Wertpapiere eines Unternehmens beeinflussen können
oder die die Fähigkeit eines Emittenten beinträchtigen, seinen Verpflichtungen
nachzukommen. So soll eine Bevorteilung von einzelnen mit Insiderwissen
vermieden werden und allen Marktteilnehmern dieses Wissen zur gleichen Zeit zur
Verfügung gestellt werden. Dazu hat der Gesetzgeber verschiedene Meldfristen bestimmt,
für die ein Spielraum von 4 Tagen Meldeschwelle eingeräumt ist. |