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Ad-hoc-Mitteilung

  
<!-- /* Style Definitions */ p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal {mso-style-parent:""; margin:0pt; margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:12.0pt; font-family:"Times New Roman"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman";} @page Section1 {size:612.0pt 792.0pt; margin:70.85pt 70.85pt 56.7pt 70.85pt; mso-header-margin:36.0pt; mso-footer-margin:36.0pt; mso-paper-source:0;} div.Section1 {page:Section1;} --> Die Ad-hoc-Mitteilung ist die Pflicht zur sofortigen  Meldung von Tatsachen, die den Börsenkurs zugelassener Wertpapiere eines Unternehmens beeinflussen können oder die die Fähigkeit eines Emittenten beinträchtigen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. So soll eine Bevorteilung von einzelnen mit Insiderwissen vermieden werden und allen Marktteilnehmern dieses Wissen zur gleichen Zeit zur Verfügung gestellt werden. Dazu hat der Gesetzgeber verschiedene Meldfristen bestimmt, für die ein Spielraum von 4 Tagen Meldeschwelle eingeräumt ist.



 


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