In der Steuerbilanz müssen Verbindlichkeiten mit einem Zinsatz von 5,5 Prozent abgezinst werden. Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 schreibt dieses vor. Verbindlichkeiten die eine geringere Laufzeit als zwölft Monate haben sind von der Abzinsung ausgeschlossen. |