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Abgeltungssteuer

  

Die Abgeltungsteuer wird als Quellsteuer auf Kapitalerträge verstanden.
Bei einer Quellensteuer wird die Steuer direkt an der Quelle einbehalten, hier die Kapitalerträge.

Die Steuerberechnung erfolgt über einen fest Steuersatz. Der Steuersatz ist von dem persönlichen Einkommensteuersatz unabhängig.

Viele EU Mitglieder haben die Abgeltungssteuer eingeführt. Meist werden nur Zinsen und Dividenden erfasst. In Deutschland wird zusätzlich die Wertsteigerungen des Kapitalvermögens mit der Abgeltungsteuer besteuert.

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder 9% der Abgeltungssteuer).




 


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