| Im Fall der Eingliederung einer Aktiengesellschaft in eine andere Aktiengesellschaft, auf Grund einer 95% Übereinstimmung kann der Minderheit der ausscheidenden Aktionäre ein Abfindungsangebot gemacht. Dieses Abfindungsangebot enthält die Beträge der Abfindung sowie die technische Durchführung. |