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Abbuchungsauftrag

  

Ein Abbuchungsauftrag wird auch Lastschrift genannt. Hierbei erklärt ein Zahlungspflichtiger schriftlich dem Kreditinstitut, dass der ausgewählte Zahlungsempfänger von seinem Konto abbuchen darf. Der Zahlungsempfänger erteilt seiner Bank mit, den Betrag von dem Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen.

Viel verwechseln einen Abbuchungsauftrag mit einer Einzugsermächtigung. Bei einer Einzugsermächtigung kann der Verbraucher innerhalb von 6 Wochen die Lastschrift widersprechen. Das Geld wird hier ohne Widerspruch zurückgebucht. Bei einem Abbuchungsauftrag hat der Verbraucher dieses Recht nicht. 




 


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