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Abandonnement

  

Im französischen bedeutet Abandonnement auch Abtretung. Nach de Aktienrecht versteht man unter Abandonnement die Abfindung von Aktionären. Ist ein Aktionär mit der Umwandlung einer Gesellschaft von einer Rechtsform in einen andere so kann sein Recht an der Aktie abtreten und bekomme eine Abfindung.




 


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